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Versicherungen für Kinder - was kann, was muss?
»Scherben haben kurze Beine«, lautet ein scherzhaft verballhorntes Sprichwort. Aber der Scherz hat einen ernsthaften Hintergrund, denn wer Kinder hat, weiß, dass in ihrem Umfeld einiges zu Bruch gehen kann. Für viele Zwischenfälle mit »kurzen Beinen« ist eine Versicherung daher nicht nur sinnvoll, sondern sogar vorgeschrieben.
Der Nachbar hat eine Panoramafensterscheibe und der eigene Sprössling einen Fußball. Der Besuch lässt sein Smartphone in Reichweite des neugierigen Kleinkinds liegen. Die ersten Fahrversuche mit dem Kinderrad enden an einem geparkten Auto ...
Nicht alle angebotenen Versicherungen sind sinnvoll, aber einige Versicherungen sind wichtig, wenn Kinder im Haus sind - und andere sind sogar verpflichtend.
Haftpflichtversicherung: Die Kür
Die Haftpflichtversicherung zählt in jedem Fall zu den sinnvollen Policen und ist eine der wichtigsten Versicherungen für Familien. Hierüber sollte man sich ruhig schon vor der Geburt Gedanken machen, denn wenn das Kind auf der Welt ist, gibt es viel zu viel anderes zu tun, zu regeln und zu bedenken.
Die Haftpflicht regelt Schäden, die man einem Dritten zufügt. Über eine Familienversicherung sind im Prinzip alle im Haushalt lebenden Bewohner versichert, aber Eltern sollten ihre Versicherung dennoch sicherheitshalber über die Geburt ihres Kindes informieren.
Deliktunfähigkeit bewahrt nicht vor Streit
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind nicht deliktfähig, im Straßenverkehr gilt das bis zum vollendeten zehnten Jahr. Für Schäden, die sie verursacht haben, können sie also nicht verantwortlich gemacht werden, und auch ihre Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Der Bund der Versicherten rät aber dennoch zu einer Versicherung, bei der Schäden bis 20.000 Euro versichert sind. Deliktunfähigkeit ist schließlich nicht das Argument, das für Frieden sorgt, wenn ihr Kind gerade das Auto des Nachbarn zerkratzt hat.
Die Krankenversicherung ist Pflicht
Im Rahmen der Familienversicherung können gesetzlich Versicherte ihre Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichern. Anders ist es in der PKV: Privat Versicherte benötigen hierfür einen beitragspflichtigen eigenen Vertragsteil.
Sollte nur ein Elternteil privat versichert sein, kann der gesetzlich Versicherte das Kind nur dann beitragsfrei mitversichern, wenn das Einkommen des privat Versicherten unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Unfallversicherung? Preiswert, aber nicht sinnvoll
Wer sein Kind gegen Invalidität absichern möchte, sollte lieber eine Kinderinvaliditätsversicherung wählen. Diese Versicherungen sind zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, aber die Wahrscheinlichkeit, aufgrund einer Erkrankung invalide zu werden, liegt deutlich höher als wegen eines Unfalls.
Unser Tipp: Wählen Sie einen Vertrag, der im Versicherungsfall eine Einmalzahlung und regelmäßige Rentenzahlungen gewährt.
Sinnlos: Rundum-Sorglos-Pakete
Es gibt Angebote, die Sparpläne mit einem bunten Strauß diverser Versicherungen verbinden. Der Verbraucherschutz rät hiervon ab. Einzelne, zweckgebundene Versicherungen kommen insgesamt nicht teurer, bieten aber in der Regel den höheren Schutz.
Die eigenen Versicherungen überprüfen
Sehen Sie sich Ihre eigene Absicherung gut an. Eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für beide Elternteile sorgt dafür, dass bei einem Ausfall eines Elternteils - sei es der Versorger oder derjenige, der sich um die Kinder kümmert - die Versicherung einspringt.
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