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Steuern: Neue Abschreibungsregeln
Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer*innen können ihre Ausgaben rund um den beruflich genutzten Computer seit diesem Jahr unbegrenzt und auf einen Schlag steuerlich geltend machen. Die alten Abschreibungsregeln wurden vom Finanzministerium rückwirkend geändert.
Das heißt: Schon 2021 gilt einheitlich für Computer, Peripherie (Drucker, Monitor) und Software ein Jahr Abschreibungsdauer.
Die alte Regelung sah vor, dass ein Computer nur dann sofort abgeschrieben werden konnte, wenn er weniger als 800 Euro (plus MwSt.) gekostet hatte. Andernfalls mussten die Kosten auf drei Jahre verteilt werden und im Anschaffungsjahr musste monatsgenau abgeschrieben werden.
Wer sich also in diesem Jahr fürs Homeoffice einen neuen Laptop kauft, der kann den gesamten Betrag als Werbungskosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen.
Die neue Abschreibungsregel gilt auch für Geräte, die vor 2021 angeschafft worden sind. Wer bereits einen Teil des Kaufbetrages im letzten Jahr geltend gemacht hat, kann den Rest in diesem Jahr komplett abschreiben.
Achtung: Wer seine Geräte nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzt, darf in der Regel nur die Hälfte absetzen!
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